Baustellenlärm in der Eifel: Was Anwohner wissen müssen

In der idyllischen Eifelregion können Bauvorhaben in der Nachbarschaft die Ruhe empfindlich stören. Doch nicht jede Lärmbelästigung ist rechtswidrig, und nicht jede Störung muss hingenommen werden. Anwohner sollten ihre Rechte und Möglichkeiten kennen, um bei anhaltenden Lärmbelästigungen angemessen reagieren zu können.

Welche Bauarbeiten sind erlaubt?

Genehmigte Bauarbeiten innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten sind grundsätzlich zulässig. In Wohngebieten der Eifel gelten üblicherweise Ruhezeiten von 20 bis 7 Uhr an Werktagen sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten sind lärmintensive Tätigkeiten untersagt.

Ab wann wird Baustellenlärm unzumutbar?

Eine unzumutbare Situation kann entstehen, wenn der Lärm über einen längeren Zeitraum deutlich über dem in der Eifel üblichen Niveau liegt oder gesetzliche Grenzwerte überschreitet. Dies trifft besonders zu bei nächtlichen Ruhestörungen, kontinuierlichen Lärmquellen oder gesundheitsgefährdenden Belastungen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Eifeler Anwohner?

Zunächst sollte das Gespräch mit dem Bauherrn oder der ausführenden Firma gesucht werden. Bleibt dies erfolglos, kann das zuständige Ordnungsamt in der Eifel kontaktiert werden. Bei schwerwiegenden Fällen könnte auch eine Unterlassungsklage in Erwägung gezogen werden.

Fazit

Baulärm ist in der Eifel wie überall Teil des Alltags – jedoch nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Anwohner sollten ihre Rechte kennen, aber auch auf ein konstruktives Miteinander setzen. Frühzeitige Kommunikation kann in vielen Fällen Konflikte in der Nachbarschaft vermeiden.

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